EuG Siebte Kammer Beschluss zitiert von 3

Erdgasbinnenmarkt – Art. 22 der Richtlinie 2003/55/EG

Concord Power Nordal GmbH gegen Europäische Kommission

Nichtigkeitsklage – Erdgasbinnenmarkt – Art. 22 der Richtlinie 2003/55/EG – Schreiben, in dem die Kommission eine Regulierungsbehörde auffordert, ihre Entscheidung über die Gewährung einer Ausnahme zu ändern – Unanfechtbare Handlung – Unzulässigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Über die Anträge der Concord Power Nordal GmbH auf vertrauliche Behandlung ist nicht zu entscheiden.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Concord Power Nordal GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

4. Die OPAL NEL Transport GmbH trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 12. Juni 2009 an die Bundesnetzagentur gemäß Art. 22 Abs. 4 der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (ABl. L 176, S. 57) enthalten sein soll