Berichtigung von Urteil wegen fehlerhafter Erfolgsbewertung KI-Titel
Berichtigung von Urteilen · § 118 VwGO · offenbare Unrichtigkeit · teilweiser Klageerfolg
Tenor
Das Urteil vom 14. Mai 2014 wird auf Antrag der Klägerin nach Anhörung der Beklagten gemäß § 118 VwGO wie folgt berichtigt:
Der erste Satz der Entscheidungsgründe „Die Klage hat keinen Erfolg.“ (Seite 9 des amtlichen Abdrucks) wird ersetzt durch den Satz „Die Klage hat teilweise Erfolg.“ Bei dem ersetzten Satz handelt es sich ausweislich des Urteilstenors und der weiteren Entscheidungsgründe um eine offenbare Unrichtigkeit.
Gründe
Das Urteil vom 14. Mai 2014 wird auf Antrag der Klägerin nach Anhörung der Beklagten gemäß § 118 VwGO wie folgt berichtigt:
Der erste Satz der Entscheidungsgründe „Die Klage hat keinen Erfolg.“ (Seite 9 des amtlichen Abdrucks) wird ersetzt durch den Satz „Die Klage hat teilweise Erfolg.“ Bei dem ersetzten Satz handelt es sich ausweislich des Urteilstenors und der weiteren Entscheidungsgründe um eine offenbare Unrichtigkeit.