BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.