Bei Beurteilung der Frage, ob ein im Außenbereich errichtetes Gebäude ein Wohnhaus ist, kann es nicht auf die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei Beurteilung der Frage, ob ein im Außenbereich errichtetes Gebäude ein Wohnhaus ist, kann es nicht auf die von dem Bauherrn behauptete Zweckbestimmung allein ankommen. Entscheidend ist die bauliche Anlage und Gestaltung des Bauwerks.