Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY)
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 17. Februar 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 524) wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Absatz 6 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).