EuGH Vierte Kammer Urteil

Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Nicht fristgemäße Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor:

1) Die Republik Österreich hat dadurch ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verletzt, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die notwendig sind, um auf Bundesebene den Bestimmungen über die Diskriminierung wegen Behinderung und auf Landesebene mit Ausnahme der Länder Wien und Niederösterreich allen Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.

2) Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgemäße Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16)