EuG Erste Kammer Beschluss zitiert von 1

Entscheidung Nr. 626/2008/EG

ICO Services Ltd gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Nichtigkeitsklage – Entscheidung Nr. 626/2008/EG – Gemeinsamer Rahmen für die Auswahl und Genehmigung von Satellitenmobilfunksystemen – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die ICO Services Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (ABl. L 172, S. 15)