BVerfG1. Kammer des Zweiten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan
Verfassungsrecht Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren vier Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.