BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Einstweilige Anordnung

Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

Verfassungsrecht Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren vier Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.