EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 3

Gemeinschaftsmarke – Eintragung der Gemeinschaftswortmarke WIENER WERKSTÄTTE

Paul Asenbaum gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Eintragung der Gemeinschaftswortmarke WIENER WERKSTÄTTE – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Rechtssachen T-230/08 und T-231/08 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Die Klagen werden abgewiesen.

3. Herr Paul Asenbaum trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klagen gegen zwei Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. April 2008 (Sachen R 1573/2006-4 und R 1571/2006-4) über zwei Anmeldungen des Wortzeichens WIENER WERKSTÄTTE als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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