Nichtzulassung der Revision bei Streitwert bis 700.000 € KI-Titel
BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - VII ZR 22/20
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 16. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: bis 700.000 €
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