Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Schreiben des Oberlandesgerichts KI-Titel
BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 5 ARs 46/22
Strafrecht Rechtsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin vom 2. September 2022 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Gründe
1
Das Rechtsmittel ist nicht statthaft. Das angegriffene Schreiben des Oberlandesgerichts Celle vom 9. August 2022 (16 VA 19/22; Landgericht Verden: 4 Qs 34/22) ist nicht mit der Rechtsbeschwerde nach § 29 Abs. 1 EGGVG anfechtbar, denn es stellt keine Entscheidung des Oberlandesgerichts im Sinne des § 28 EGGVG über die Anträge der Antragstellerin nach §§ 23 ff. EGGVG dar.
2
Ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist ebenfalls nicht statthaft.