BVerfG Zweiter Senat Einstweilige Anordnung

vorläufige Untersagung der Auslieferung eines US-Amerikaners nach Italien

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: vorläufige Untersagung der Auslieferung eines US-Amerikaners nach Italien

Verfassungsrecht Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 27. November 2014, wiederholt mit Beschluss vom 13. Mai 2015, wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

Gründe

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 <115 f.>; 97, 102 <102>). Dies ist vorliegend der Fall. Zur Begründung wird auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2014 verwiesen.