Einzelfall zu der Frage der Bedeutung der Sache für den Kläger.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Einzelfall zu der Frage der Bedeutung der Sache für den Kläger.
2. Zur Frage der Anwendung des § 14 GKG.
1. Einzelfall zu der Frage der Bedeutung der Sache für den Kläger.
2. Zur Frage der Anwendung des § 14 GKG.