VGH Hessen 4. Senat Beschluss LS

Einzelfall zu der Frage der Bedeutung der Sache für den Kläger.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Einzelfall zu der Frage der Bedeutung der Sache für den Kläger.

2. Zur Frage der Anwendung des § 14 GKG.