Nicht jede Änderung eines Bebauungsplanes, die weitere Baumöglichkeiten in dem im Zusammenhang bebauten …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Nicht jede Änderung eines Bebauungsplanes, die weitere Baumöglichkeiten in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil eröffnet, läßt einen Eingriff in Natur und Landschaft erwarten.