BGH I. Zivilsenat Beschluss

Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen fehlender Zulassung des Anwalts KI-Titel

BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - I ZB 68/23

Gewerblicher Rechtsschutz Rechtsbeschwerde verworfen

Tenor

Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Eingabe der Klägerin gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. Oktober 2023 wird als unzulässig verworfen, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO).

Beschwerdewert: bis 5.000 €