Beihilfen zu den Kosten einer Heilkur können dem entpflichteten Hochschulprofessor (Emeritus) nicht gewährt …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Beihilfen zu den Kosten einer Heilkur können dem entpflichteten Hochschulprofessor (Emeritus) nicht gewährt werden, weil er nicht mehr im Dienst steht.