BVerwG 3. Senat Beschluss

Vermögenszuordnung: Notwendigkeit des Zuordnungsantrags bei schon gegebener Grundbucheintragung

Vermögenszuordnung; Notwendigkeit des Zuordnungsantrags bei schon gegebener Grundbucheintragung; Revisionszulassung

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG entsprechend anwendbar ist, wenn der Verfügende aufgrund einer fehlerhaften Eigentumsübertragung bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war.