Verwerfung der Revision wegen unbegründeter Einspruchsführung KI-Titel
BGH, Beschluss vom 30. November 2023 - 6 StR 476/23
Strafrecht Revision verworfen
Tenor
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 10. Mai 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird von der Anordnung der Einziehung des Messers − Asservat 1.3 – abgesehen.
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.