EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 6

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke

Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke – Form eines Hasen aus Schokolade mit rotem Band – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009] – Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2008 (Sache R 1332/2005-4) über die Anmeldung eines aus der Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band bestehenden dreidimensionalen Zeichens als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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