LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Ehemannes an die Ehefrau nach § 1361 BGB sind Einnahmen der Ehefrau …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Ehemannes an die Ehefrau nach § 1361 BGB sind Einnahmen der Ehefrau nach § 15 Abs 3 der Satzung der DAK.

2. § 15 Abs 3 der Satzung der DAK verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG. Der Anspruch des in der ehelichen Gemeinschaft lebenden Ehegatten nach § 1360 BGB ist auf einen Beitrag zum Familienunterhalt gerichtet, während es sich bei dem Anspruch des getrennt lebenden Ehegatten nach § 1361 BGB um einen Unterhaltsanspruch des Ehegatten handelt. Dieser sachliche Unterschied rechtfertigt die Ungleichbehandlung des getrennt lebenden Ehegatten gegenüber dem in der ehelichen Gemeinschaft lebenden Ehegatten bei der Berücksichtigung von Zahlungen des Ehepartners im Rahmen der Beitragsbemessung.