Betriebsübergang – Widerspruch
Betriebsübergang - Widerspruch - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2009 - 3 Sa 118/09 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).