EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 5

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke υγεία

Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon « Ygeia » AE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke υγεία – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft und beschreibender Charakter – Keine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon „Ygeia“ AE trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. November 2009 (Sache R 190/2009-2) über die Anmeldung des Wortzeichens υγεία als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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