EuGH Siebte Kammer Urteil

Richtlinie 2005/85/EG – Asylrecht

Europäische Kommission gegen Irland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/85/EG – Asylrecht – Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft – Mindestnormen – Keine vollständige Umsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 43 der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Irland trägt die Kosten des Verfahrens .

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. L 326, S. 13) nachzukommen