EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 1

Gesundheitspolizei – Schutzmaßnahmen

Ristic AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gesundheitspolizei – Schutzmaßnahmen – Entscheidung 2007/362/EG – Nichtigkeitsklage – Erledigung der Hauptsache – Schadensersatzklage – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Fürsorgepflicht – Eigentumsrecht und Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung

Europarecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf Nichtigerklärung ist erledigt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Ristic AG, die Piratic Meeresfrüchte Import GmbH, die Prime Catch Seafood GmbH und die Rainbow Export Processing, SA tragen die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/362/EG der Kommission vom 16. Mai 2007 zur Änderung der Entscheidung 2004/432/EG zur Genehmigung der von Drittländern gemäß der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgelegten Rückstandsüberwachungspläne (ABl. L 138, S. 18) und auf Schadensersatz