Zur Frage des Wohnsitzes und seines Verlustes durch Vertreibung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BVFG.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage des Wohnsitzes und seines Verlustes durch Vertreibung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BVFG.
2. Zur Abgrenzung von Vertriebenen nach dem BVFG und evakuierten Personen.
3. Vertreibungsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 BVFG ist das spezielle Gebiet des deutschen Landesteils oder des Staates, in den der von Vertreibungsmaßnahmen Betroffene seinen Wohnsitz hatte.
4. Im Rahmen des § 1 Abs. 4 BVFG kann unterstützend auch das Verhalten der in das Vertreibungsgebiet zugezogenen Person berücksichtigt werden, das sie nach dem Ende der Kampfhandlungen des Zweiten Weltkrieges gezeigt hat.