VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Keine Urteilsergänzung, weil im vorliegenden Fall die sachlichen Voraussetzungen nach § 120 VwGO dafür nicht …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Keine Urteilsergänzung, weil im vorliegenden Fall die sachlichen Voraussetzungen nach § 120 VwGO dafür nicht vorlagen (ohne besondere Rechtsprobleme).