Richtlinie 2004/35/EG – Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/35/EG – Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden – Nichtumsetzung
Tenor
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 19 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, S. 56) nachzukommen