EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung eines Zeichens, das eine Flasche in Mattschwarz darstellt, als …

Freixenet, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung eines Zeichens, das eine Flasche in Mattschwarz darstellt, als Gemeinschaftsmarke – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Fehlen einer durch Benutzung erlangten Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009] – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Art. 73 der Verordnung Nr. 40/94 [jetzt Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Freixenet, SA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. November 2007 (Sache R 104/2001-1) über die Anmeldung eines Zeichens, das eine Flasche in Mattschwarz darstellt, als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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