Kostenfestsetzung nach Urteil des Gerichtshofs KI-Titel
C.A.S. SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Kostenfestsetzung · Verfahrensordnung · Europäischer Gerichtshof · Kommission · CAS SpA
Europarecht
Tenor
Tenor
Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der CAS SpA zu erstatten hat, wird auf 29 568 Euro festgesetzt.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Art. 74 der Verfahrensordnung – Antrag auf Kostenfestsetzung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2008