EuGH Dritte Kammer Beschluss

Kostenfestsetzung nach Urteil des Gerichtshofs KI-Titel

C.A.S. SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kostenfestsetzung · Verfahrensordnung · Europäischer Gerichtshof · Kommission · CAS SpA

Europarecht

Tenor

Tenor

Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der CAS SpA zu erstatten hat, wird auf 29 568 Euro festgesetzt.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Art. 74 der Verfahrensordnung – Antrag auf Kostenfestsetzung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2008