BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von knapp 180.000 € KI-Titel

BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - VII ZR 38/22

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 18. Januar 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebeninterventionen auf Beklagtenseite verursachten Kosten, jedoch mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers der Klägerin, die dieser selbst trägt (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 179.357,68 €

Pamp Halfmeier Jurgeleit

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