BVerfG Zweiter Senat Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zitiert von 1
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verfassungsrecht
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.