EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Anmeldungen der Gemeinschaftswortmarken BEHAVIOURAL INDEXING und BEHAVIOURAL INDEX

Fuller & Thaler Asset Management, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldungen der Gemeinschaftswortmarken BEHAVIOURAL INDEXING und BEHAVIOURAL INDEX – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Rechtssachen T-310/09 und T-383/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Die Klagen werden abgewiesen.

3. Die Fuller & Thaler Asset Management, Inc. trägt in den Rechtssachen T-310/09 und T-383/09 ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

In der Rechtssache T-310/09 Klage gegen die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des HABM vom 28. April 2009 (Sache R 323/2008-G) über die Anmeldung des Wortzeichens BEHAVIOURAL INDEXING als Gemeinschaftsmarke und in der Rechtssache T-383/09 Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 (Sache R 138/2009-1) über die Anmeldung des Wortzeichens BEHAVIOURAL INDEX als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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