EuGH Generalanwalt Jacobs Schlussanträge zitiert von 1

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichtumsetzung der Richtlinien 96/49/EG und 96/87/EG

Europarecht

Gründe

1

In der vorliegenden Rechtssache ersucht die Kommission den Gerichtshof gemäß Artikel 226 EG, festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/49/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter und der Richtlinie 96/87/EG der Kommission vom 13. Dezember 1996 zur Anpassung der Richtlinie 96/49/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter an den technischen Fortschritt verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um diesen Richtlinien nachzukommen, oder jedenfalls die Kommission nicht davon in Kenntnis gesetzt hat.

2

In seiner Klagebeantwortung bestreitet Irland den Vorwurf der Kommission nicht, trägt aber vor, die Arbeiten an einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinien dauerten an.

Schlussfolgerung

3

Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor,

1. festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/49/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter und der Richtlinie 96/87/EG der Kommission vom 13. Dezember 1996 zur Anpassung der Richtlinie 96/49/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter an den technischen Fortschritt verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um diesen Richtlinien nachzukommen;

2. Irland die Kosten aufzuerlegen.