EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 85/337/EWG – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 85/337/EWG – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – Festlegung der Schwellenwerte – Größe des Projekts – Unvollständige Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 und die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 geänderten Fassung verstoßen, dass es nicht alle Vorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, damit Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, gemäß Art. 4 Abs. 2 und 3 der Richtlinie in Verbindung mit deren Anhängen II und III einem Genehmigungsverfahren und einer Beurteilung dieser Auswirkungen unterzogen werden.

2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit den Anhängen II und III der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinien 97/11/EG und 2003/35/EG geänderten Fassung