Die Beurteilung von Peep-Shows als sittenwidrig setzt keine demoskopischen Erhebungen (Meinungsumfragen) …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Beurteilung von Peep-Shows als sittenwidrig setzt keine demoskopischen Erhebungen (Meinungsumfragen) voraus.
2. Es verstößt nicht gegen Europarecht, wenn wegen der Unzulässigkeit von Peep-Shows in der Bundesrepublik Darstellerinnen aus anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union, in denen solche Veranstaltungen erlaubt sind, hier nicht auftreten können.