OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Beurteilung von Peep-Shows als sittenwidrig setzt keine demoskopischen Erhebungen (Meinungsumfragen) …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Beurteilung von Peep-Shows als sittenwidrig setzt keine demoskopischen Erhebungen (Meinungsumfragen) voraus.

2. Es verstößt nicht gegen Europarecht, wenn wegen der Unzulässigkeit von Peep-Shows in der Bundesrepublik Darstellerinnen aus anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union, in denen solche Veranstaltungen erlaubt sind, hier nicht auftreten können.