BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Ablehnung eines Eilantrags gegen die Rücknahme einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den …

Ablehnung eines Eilantrags gegen die Rücknahme einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Betrieb eines Schankvorgartens im Gehwegbereich - offensichtlich fehlende Erfolgsaussichten in der Hauptsache

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde auf Grundlage des Vorbringens des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.