BGH 2. Strafsenat Beschluss

Höhe des Tagessatzes bei mehrfacher Tat KI-Titel

BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 2 StR 74/22

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 26. Oktober 2021 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Tagessatz bei der Tat II. 4. auf 5 € festgesetzt wird. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.