EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 1

Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation

Tschechische Republik gegen Europäische Kommission

Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Maßnahmen aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten – Beitrittsakte von 2003 – Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und finanzielle Auswirkungen ihrer Beseitigung – Ziel einer primärrechtlichen Bestimmung – Entscheidung 2007/361/EG

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei wird für nichtig erklärt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Tschechischen Republik.

4. Die Slowakische Republik und die Republik Polen tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 138, S. 14)