VGH Hessen 3. Senat Urteil LS

Im Falle der Versäumung der Beschwerdefrist kann die obere Flurbereinigungsbehörde die Nachsicht in der Weise …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Im Falle der Versäumung der Beschwerdefrist kann die obere Flurbereinigungsbehörde die Nachsicht in der Weise beschränken, daß sie wegen vorübergehender Nachteile der Beschwerdeführer Nachsicht gewährt, die Gewährung der Nachsicht jedoch im Rahmen eines fehlerfreien Ermessens ablehnt, soweit sich die Beschwerde gegen die Abfindung als solche richtet.

2. Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Beschwerdefrist (ständige Rechtsprechung des Senats).

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