LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Heizungsanlage versorgt mehrere Wohnungseigentümer KI-Titel

Wohnungseigentum · gemeinsame Anlage · ZPO Berichtigung

Sachen- und Grundstücksrecht

Tenor

Im Eigentum der einzelnen Wohnungseigentümer der Klägerin befindet sich eine Heizungsanlage, welche nicht nur die Klägerin, sondern auch die Beklagte versorgt.

Gründe

1

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils der Kammer vom 08.03.2018 dahingehend berichtigt, dass im ersten Absatz des Tatbestandes der zweite Satz durch folgenden Satz ersetzt wird:

2

Im Eigentum der einzelnen Wohnungseigentümer der Klägerin befindet sich eine Heizungsanlage, welche nicht nur die Klägerin, sondern auch die Beklagte versorgt.