EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 2

EAGFL – Abteilung Garantie

Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinsektor – Beihilfen zur Verbesserung der Produktion und der Vermarktung von Honig – Begriff der im Rahmen der Anwendung des Plans erlittenen Einkommenseinbußen – Art. 13 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 – Begriff der Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte – Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien im Wein- und Honigsektor getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden