BVerfG Zweiter Senat Ablehnung einstweilige Anordnung

Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des VerfGH Berlin vom …

Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des VerfGH Berlin vom 16.11.2022 (154/21 ua) - Vorabmitteilung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Begründung wird nachgereicht

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

2. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.