Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren
Certmedica International GmbH und Lehning entreprise SARL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke L112 – Ältere französische Wortmarke L.114 – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Keine ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 57 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 – Teilweise Nichtigerklärung
Tenor
Tenor
1. In der Rechtssache T-77/10:
– Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 9. Dezember 2009 (Sache R 934/2009-2) wird aufgehoben, soweit darin die angemeldete Marke L112 für „veterinärmedizinische Erzeugnisse“ für nichtig erklärt wird.
– Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
– Die Certmedica International GmbH und das HABM tragen ihre eigenen Kosten.
– Die Lehning entreprise trägt die im Rahmen ihrer Streithilfe entstandenen Kosten.
2. In der Rechtssache T-78/10:
– Die Klage wird abgewiesen.
– Die Lehning entreprise trägt ihre eigenen und die dem HABM entstandenen Kosten.
– Die Certmedica International trägt die im Rahmen ihrer Streithilfe entstandenen Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 9. Dezember 2009 (Sache R 934/2009-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Lehning entreprise und der Certmedica International GmbH