EuGH Sechste Kammer Beschluss zitiert von 3

Gemeinschaftsmarke – Zurückweisung der Anmeldung

Claro SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Zurückweisung der Anmeldung – Zulässigkeit der bei der Beschwerdekammer eingelegten Beschwerde – Nichteinreichung einer Beschwerdebegründung – Art. 59 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 – Regel 49 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 2868/95 – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Claro SA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 28. April 2010, Claro/HABM und Telefónica (T-225/09), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Februar 2009 (Sache R 1079/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Telefónica, SA und der BCP S/A abgewiesen hat