Gemeinschaftsmarke – Zurückweisung der Anmeldung
Claro SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Zurückweisung der Anmeldung – Zulässigkeit der bei der Beschwerdekammer eingelegten Beschwerde – Nichteinreichung einer Beschwerdebegründung – Art. 59 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 – Regel 49 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 2868/95 – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Claro SA trägt die Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 28. April 2010, Claro/HABM und Telefónica (T-225/09), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Februar 2009 (Sache R 1079/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Telefónica, SA und der BCP S/A abgewiesen hat