EuG Fünfte Kammer Beschluss

Verordnung (EG) Nr. 530/2008

AJD Tuna Ltd gegen Europäische Kommission

Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 530/2008 – Wiederauffüllung der Bestände von Rotem Thun – Festsetzung der TAC für 2008 – Handlung mit allgemeiner Geltung – Fehlende individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die AJD Tuna Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)