AG Winsen (Luhe) · Niedersachsen Urteil LS

Das zwingende Anhörungsgebot des § 25a Abs. 2 HS 2 StVG gilt nicht ohne Ausnahme.

Strafrecht

Leitsatz

1. Das zwingende Anhörungsgebot des § 25a Abs. 2 HS 2 StVG gilt nicht ohne Ausnahme.

2. Durch einen handgeschriebenen Zettel kann die gemäß Bild 291 vorgeschriebene Parkscheibe nicht ersetzt werden. In einem solchen Fall hätte die Verwaltungsbehörde § 47 Abs. 1 OWiG (Opportunitätsprinzip) zu bedenken.