Das zwingende Anhörungsgebot des § 25a Abs. 2 HS 2 StVG gilt nicht ohne Ausnahme.
Strafrecht
Leitsatz
1. Das zwingende Anhörungsgebot des § 25a Abs. 2 HS 2 StVG gilt nicht ohne Ausnahme.
2. Durch einen handgeschriebenen Zettel kann die gemäß Bild 291 vorgeschriebene Parkscheibe nicht ersetzt werden. In einem solchen Fall hätte die Verwaltungsbehörde § 47 Abs. 1 OWiG (Opportunitätsprinzip) zu bedenken.