EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 3

Staatliche Beihilfen – Luftfracht

DHL Aviation und DHL Hub Leipzig GmbH gegen Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen – Luftfracht – Garantien in Bezug auf den Betrieb des neuen europäischen Drehkreuzes der Gesellschaft DHL auf dem Flughafen Leipzig-Halle – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die DHL Aviation SA/NV und die DHL Hub Leipzig GmbH tragen die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/948/EG der Kommission vom 23. Juli 2008 über Maßnahmen Deutschlands zugunsten von DHL und Flughafen Leipzig/Halle (ABl. L 346, S. 1)