Eine Abbiegespur ist kein "durchgehender Fahrstreifen" im Sinne des § 1 Abs 2 Nr 1 der 16. BImSchV (BImSchV …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Abbiegespur ist kein "durchgehender Fahrstreifen" im Sinne des § 1 Abs 2 Nr 1 der 16. BImSchV (BImSchV 16); die Anlegung einer solchen Abbiegespur stellt darum regelmäßig keine "wesentliche Änderung" einer öffentlichen Straße im Sinne des Abs 1 dieser Vorschrift dar.