Berichtigung von Angabe zum Veröffentlichungsdatum KI-Titel
Berichtigung · ZPO § 320 · Tatbestand · Veröffentlichungsdatum
Zivilrecht
Tenor
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 06.05.2021 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Absatz 3 aus dem Satz folgende Wörter gestrichen werden:
"am 12.12.2018 veröffentlichten".