OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 15. Zivilsenat Beschluss

Zugangsverweigerung im Grundbuchverfahren KI-Titel

Grundbuchamt · Beschwerde · Zugangsverweigerung · FamFG · GBO

Sachen- und Grundstücksrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angegriffenen Zwischenverfügung und des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Siegen vom 13. Februar 2019 zurückgewiesen.

Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens, § 84 FamFG.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, weil die Voraussetzungen des § 78 Abs.2 S.1 GBO nicht vorliegen.

Gründe

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